Krankmeldung

 

Können Schülerinnen und Schüler aufgrund von Krankheit den Unterricht nicht besuchen, müssen sie dies der Schule unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich anzeigen.

Die Mitteilung erfolgt über LernSax per E-Mail oder persönlich an den Klassenlehrer/Tutor und den jeweiligen Stellvertreter.

Berufsschüler bzw. Schülerinnen und Schüler im Praktikum setzen ihren Betrieb ebenfalls unverzüglich in Kenntnis.

Nachweis der Erkrankung

 

 

Regelung für duale Klassen und Berufsschulpflichterfüllung

(Berufsschulklassen, BPE)

 

Erkrankung bis zu zwei Tage

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen
    oder
  • Bestätigung, dass die zwei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Ausbilder entschuldigt werden

 

Erkrankung mehr als zwei Tage

  • Kopie der dem Ausbildenden/Arbeitgeber vorgelegten ärztlichen Bescheinigung per LernSax an Klassenlehrer und Stellvertreter senden
    oder
  • Mitteilung des Ausbildungsunternehmens an den Klassenlehrer und Stellvertreter, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt

 

 

Regelung für Vollzeitklassen

(FOS, BGy, VKA, BVJ)

 

  • Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte unserer Hausordnung, Punkt 1.6 Verhalten bei Verhinderung.