Können Schülerinnen und Schüler aufgrund von Krankheit den Unterricht nicht besuchen, müssen sie dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich anzeigen.
Die Mitteilung erfolgt über LernSax per E-Mail oder persönlich an den Klassenlehrer/Tutor und den jeweiligen Stellvertreter.
Berufsschüler bzw. Schülerinnen und Schüler im Praktikum setzen ihren Betrieb ebenfalls unverzüglich in Kenntnis.
(Berufsschulklassen, BPE)
Bei einer Erkrankung von weniger als 2 Tagen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder eine Bestätigung, dass die zwei Tage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Ausbilder entschuldigt werden, vorzulegen.
Bei einer Erkrankung von mehr als zwei Tagen ist dem Klassenlehrer und Stellvertreter eine Kopie der dem Ausbildenden/Arbeitgeber vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ärztliche Bescheinigung) per LernSax zuzusenden. Alternativ kann das Ausbildungsunternehmen dem Klassenlehrer und Stellvertreter mitteilen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt.
(FOS, BGy, VKA, BVJ)
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen.
Weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte unserer Hausordnung, Punkt 1.6 Verhalten bei Verhinderung.