Können Schülerinnen und Schüler aufgrund von Krankheit den Unterricht nicht besuchen, müssen sie dies der Schule unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich anzeigen.
Die Mitteilung erfolgt über LernSax per E-Mail oder persönlich an den Klassenlehrer/Tutor und den jeweiligen Stellvertreter.
Berufsschüler bzw. Schülerinnen und Schüler im Praktikum setzen ihren Betrieb ebenfalls unverzüglich in Kenntnis.
(Berufsschulklassen, BPE)
(FOS, BGy, VKA, BVJ)
Weitere Informationen zum Thema entnehmen Sie bitte unserer Hausordnung, Punkt 1.6 Verhalten bei Verhinderung.