Fachoberschule

 

 

- Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung -

Die Fachoberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf. Sie vermittelt eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung und eröffnet die Chance, sich für ein Fachhochschulstudium zu qualifizieren. Die Fachhochschulreife kann unter Berücksichtigung spezifischer Lebens- und Berufserfahrung in zwei Schuljahren oder in einem Schuljahr erworben werden.

 

Aufnahme­voraussetzungen

 

 

Zweijährige Fachoberschule (FOS)

 

Voraussetzung für die Aufnahme in den zweijährigen Bildungsgang der Fachoberschule ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, der durch ein in Deutschland ausgestelltes Zeugnis nachzuweisen ist. Eine im Ausland erworbene schulische Qualifikation ist dem Realschulzeugnis gleichgestellt, wenn es von der oberen Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannt worden ist.


Bewerber, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist und deren im Ausland ausgestelltes Zeugnis von der oberen Schulaufsichtsbehörde als gleichwertig anerkannt worden ist, erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen, wenn sie das Fach Englisch durch die Sprachkompetenz der Herkunftssprache auf dem Niveau des mittleren Bildungsabschlusses ersetzen.

 

Einjährige Fachoberschule (FOS)


Für den einjährigen Bildungsgang der FOS müssen ebenfalls die Voraussetzungen der zweijährigen FOS erfüllt sein.

Zusätzlich wird ein im Hinblick auf die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung einschlägiger Berufsabschluss nach Bundes- oder Landesrecht von mindestens zweijähriger Ausbildungsdauer oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in einem für die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung einschlägigen Beruf, sofern der Berufsabschluss für die Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung nicht einschlägig ist, gefordert.


Altersbegrenzung


Für den Eintritt in die Fachoberschule gibt es kein gesetzlich vorgeschriebenes Höchstalter. 

Bewerbung

 

 

Bewerbungsunterlagen

 

 

Bewerbungsfrist

 

  • 31. März des Kalenderjahres, in dem die Aufnahme erfolgen soll

 

Abgabemodalitäten

 

Die Unterlagen sind in einer Klarsichthülle (bitte keine Bewerbungsmappen!) vom Bewerber persönlich unterschrieben, im Falle der Minderjährigkeit auch von den Personensorgeberechtigten, an die folgende Adresse zu richten:


Berufliches Schulzentrum 1 der Stadt Leipzig - Wirtschaft und Verwaltung
Crednerstraße 1
04289 Leipzig

Ablauf der Ausbildung

 

 

Klassenstufe 11

 

Die Klassenstufe 11 der zweijährigen Fachoberschule teilt sich im 14-tägigen Wechsel zum einen in allgemeinen und fachtheoretischen Unterricht und zum anderen in den Fachpraktischen Teil der Ausbildung (FPTA) auf.


1. Theoretischer Unterricht


Dieser umfasst die Fächer Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Deutsch, Englisch, Mathematik, Rechtskunde, Informatik, Ethik, Geschichte/Gemeinschaftskunde, Biologie sowie Kunst.


2. Fachpraktischer Teil der Ausbildung FPTA


Er wird als gelenktes Praktikum in Betrieben, Unternehmen oder Behörden im Bereich Wirtschaft und Verwaltung in Blockform absolviert. Die Dauer der Blöcke beträgt zwei Wochen. Eine Übersicht über die kooperierenden Unternehmen, die Praktikumsvereinbarungen und alle weiteren Informationen werden in einer separaten Informationsveranstaltung persönlich ausgehändigt.


Gegenstand und Durchführung des FPTA werden von der Schule im Einvernehmen mit dem Praktikumsunternehmen festgelegt. Die Vereinbarung bedarf der Schriftform.

 

Die Erstellung des Praktikumsplanes und die Anleitung des Schülers erfolgen durch die betreuende Lehrkraft der Schule und dem Betreuer auf der Grundlage des Lehrplanes für den FPTA.


Versetzung nach Klassenstufe 12


Die Versetzungsentscheidung wird auf der Grundlage der Jahresnoten der einzelnen Fächer getroffen. Für eine Versetzung muss zudem der FPTA erfolgreich absolviert worden sein. Das ist der Fall, wenn der Schüler

  • wöchentliche Kurzberichte mit Angaben zu Anwesenheit und ausgeübten Tätigkeiten erstellt hat
    und

  • eine eigenständige fachrichtungsbezogene Projektarbeit angefertigt hat
    und

  • eine positive Beurteilung seitens des Praktikumsunternehmens und der betreuenden Lehrkraft erhalten hat
    und

  • mindestens 80% im Praktikumsunternehmen anwesend war.

 

Klassenstufe 12 und 12L (= einjährige FOS)


In Klassenstufe 12 wird allgemeiner und fachtheoretischer Unterricht in vollzeitschulischer Form erteilt. Zu den Unterrichtsfächern der Klassenstufe 11 kommt in der zweijährigen FOS Sport ergänzend hinzu.


Facharbeit

 

In der Klassenstufe 12 fertigen alle Schüler auf der Grundlage ihres erworbenen Wissens und der gewonnen Erfahrungen eine Facharbeit mit einem fachrichtungsbezogenem Thema in einem Fach ihrer Wahl an. Das Thema der Facharbeit und die darauf erteilte Note werden auf dem Abschlusszeugnis ausgewiesen.


Abschlussprüfung

 

Am Ende der Klassenstufe 12 findet die Abschlussprüfung zur Fachhochschulreife statt. Die Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgt in Abhängigkeit aller erzielten Jahresnoten der Klassenstufe 12.


Die Schülerinnen und Schüler werden schriftlich geprüft in den Fächern  

  • Deutsch,

  • Mathematik,

  • Englisch und

  • Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen.

Darüber hinaus ist im Fach Englisch eine mündliche Prüfung abzulegen.


Wiederholung

 

Die freiwillige Wiederholung einer Klassenstufe ist nicht möglich.