An unserem Beruflichen Gymnasium erwerben Sie innerhalb von drei Jahren die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Damit steht Ihnen der Weg zu Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland offen. Im Unterschied zum allgemeinbildenden Gymnasium vermittelt das Berufliche Gymnasium zusätzlich berufsbezogene Inhalte der gewählten Fachrichtung - bei uns ist das Wirtschaftswissenschaft.
Voraussetzung für die Aufnahme ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, sofern
* Bewerber, die die Notenanforderung nach Punkt 2 nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem mindestens 20-minütigen fachlich orientierten Gespräch festgestellt wird.
online ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF) des BSZ 1 Leipzig
beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10
31. März des Kalenderjahres, in dem die Aufnahme erfolgen soll
Die Unterlagen sind in einer Klarsichthülle (bitte keine Bewerbungsmappen!) vom Bewerber persönlich unterschrieben, im Falle der Minderjährigkeit auch von den Personensorgeberechtigten, unter Angabe der Fachrichtung an die folgende Adresse zu richten:
Berufliches Schulzentrum 1 der Stadt Leipzig - Wirtschaft und Verwaltung
Crednerstraße 1
04289 Leipzig
Die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife setzt voraus, dass die Schüler über mehrere Jahre hinweg Pflichtunterricht in zwei Fremdsprachen besucht haben.
Die Schüler erfüllen die Voraussetzungen für die erste Fremdsprache, wenn sie zuvor mindestens sechs Jahre im Fach Englisch unterrichtet worden sind. Die Teilnahme am Englischunterricht in Klasse 11 ist verpflichtend. Die Fortführung der Fremdsprache Englisch ist möglich.
Die Schüler erfüllen die Voraussetzungen für die zweite Fremdsprache, wenn sie
Versetzungsentscheidung in die Jahrgangsstufe 12 laut § 30 BGySO
Grundkurse
- führen auf grundlegendem Anforderungsniveau in Sachverhalte, Problemkomplexe und Strukturen eines Faches ein
In der Jahrgangsstufe 12 fertigen alle Schüler auf der Grundlage ihres erworbenen Wissens und der gewonnen Erfahrungen eine Belegarbeit in einem Fach ihrer Wahl an. Das Thema der Belegarbeit wird mit dem betreuenden Fachlehrer festgelegt und die darauf erteilte Note geht als Klausurnote in das Fach ein.
Der Oberstufenberater berät die Schüler bei der Fächerbelegung, Kurs- und Prüfungsfächerwahl. Darüber hinaus steht er den Eltern und Lehrern als Berater zur Verfügung.
In Zusammenarbeit und Absprache mit der Schulleitung ist der Oberstufenberater für alle mit der Organisation des Schuljahresablaufes verbundenen Belange der gymnasialen Oberstufe verantwortlich. Darüber hinaus kontrolliert er die Einhaltung aller Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Kurswahl und Belegpflicht.
Oberstufenberater am BSZ 1 Leipzig: