Berufliches Gymnasium

 

 

- Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft -

Konzept: BSZ 1 Leipzig / Umsetzung: SF Media Revolutions

An unserem Beruflichen Gymnasium erwerben Sie innerhalb von drei Jahren die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Damit steht Ihnen der Weg zu Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland offen. Im Unterschied zum allgemeinbildenden Gymnasium vermittelt das Berufliche Gymnasium zusätzlich berufsbezogene Inhalte der gewählten Fachrichtung - bei uns ist das Wirtschaftswissenschaft.

 

Aufnahme­voraussetzungen

 

 

Voraussetzung für die Aufnahme ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, sofern

 

  1. Englisch von Klasse 5 bis zum Abschluss der Klasse 10 fortlaufend besucht wurde
    und
  2. im entsprechenden Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Informatik mindestens zweimal die Note "gut" (2) erteilt wurde und im Übrigen die aus den Noten aller Fächer dieses Abschlusszeugnisses gebildete Durchschnittsnote besser als 2,5 ist * 
    oder
  3. das Versetzungszeugnis von Klasse 10 nach Jahrgangsstufe 11 des allgemeinbildenden Gymnasiums vorliegt
    oder
  4. eine im Ausland erworbene dem Realschulabschluss oder gleichwertigem mittleren Schulabschluss gleichgestellte schulische Qualifikation mit Nachweis der oberen Schulaufsichtsbehörde vorliegt
    oder
  5. bei Vorliegen einer erfolgreich absolvierten mindestens zweijährigen beruflichen Ausbildung unter Beachtung von Einzelnoten und des Notendurchschnitts beider Abschlusszeugnisse vorgegebene Aufnahmekriterien erfüllt sind.

 

* Bewerber, die die Notenanforderung nach Punkt 2 nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem mindestens 20-minütigen fachlich orientierten Gespräch festgestellt wird.

Bewerbung

 

 

Unterlagen

 

  • online ausgefülltes Bewerbungsformular (PDF) des BSZ 1 Leipzig

  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10

 

Bewerbungsfrist

 

  • 31. März des Kalenderjahres, in dem die Aufnahme erfolgen soll

 

Abgabe

 

Die Unterlagen sind in einer Klarsichthülle (bitte keine Bewerbungsmappen!) vom Bewerber persönlich unterschrieben, im Falle der Minderjährigkeit auch von den Personensorgeberechtigten, unter Angabe der Fachrichtung an die folgende Adresse zu richten:


Berufliches Schulzentrum 1 der Stadt Leipzig - Wirtschaft und Verwaltung
Crednerstraße 1
04289 Leipzig

Fremdsprachen

 

 

Die Zuerkennung der Allgemeinen Hochschulreife setzt voraus, dass die Schüler über mehrere Jahre hinweg Pflichtunterricht in zwei Fremdsprachen besucht haben.


Erste Fremdsprache Englisch


Die Schüler erfüllen die Voraussetzungen für die erste Fremdsprache, wenn sie zuvor mindestens sechs Jahre im Fach Englisch unterrichtet worden sind. Die Teilnahme am Englischunterricht in Klasse 11 ist verpflichtend. Die Fortführung der Fremdsprache Englisch ist möglich.


Zweite Fremdsprache


Die Schüler erfüllen die Voraussetzungen für die zweite Fremdsprache, wenn sie

  1. ab der Klassenstufe 11 bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 13 am Unterricht der neu begonnenen Fremdsprache teilgenommen haben (Niveau B) 
    oder
  2. in der vorherigen schulischen Ausbildung durchgängig von Klasse 6 bis zum Abschluss der Klassenstufe 10 in dieser Fremdsprache unterrichtet worden sind und das Abschlusszeugnis die Note "ausreichend" oder besser für dieses Fach ausweist.

 

Ablauf der Ausbildung

 

 

Klassenstufe 11

 

  • Unterricht im Klassenverband
  • Betreuung der Schüler durch einen Klassenlehrer
  • Profilfächer: Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen sowie Wirtschaftslehre/Recht.
  • Heranführung an wissenschaftliches Arbeiten (selbständiges Erarbeiten von Lerninhalten anhand unterschiedlicher Methoden)
  • Leistungsbewertung mit den Noten 1 bis 6 nach § 25 Schulordnung Berufliche Gymnasien (BGySO)
  • Versetzungsentscheidung in die Jahrgangsstufe 12 laut § 30 BGySO

 

Jahrgangsstufe 12 und 13 

 

  • Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden eine pädagogische Einheit
  • Ziel ist das Erlangen der Studierfähigkeit 
  • Betreuung der Schüler durch einen Tutor
  • Leistungsbewertung mit Punkten von "00" bis "15" laut § 26 BGySO
  • Unterricht in den einzelnen Fächern in Grund- und Leistungskursen
  • Grundkurse
    - führen auf grundlegendem Anforderungsniveau in Sachverhalte, Problemkomplexe und Strukturen eines Faches ein

  • Leistungskurse
    - vermitteln vertieftes Wissen auf erhöhtem Anforderungsniveau
    - fachrichtungsbestimmende Leistungskurse dienen berufsbezogener Schwerpunktsetzung
    - 1. Leistungskursfach: Deutsch oder Mathematik oder Englisch
    - 2. Leistungskursfach: Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen

 

Belegarbeit

 

In der Jahrgangsstufe 12 fertigen alle Schüler auf der Grundlage ihres erworbenen Wissens und der gewonnen Erfahrungen eine Belegarbeit in einem Fach ihrer Wahl an. Das Thema der Belegarbeit wird mit dem betreuenden Fachlehrer festgelegt und die darauf erteilte Note geht als Klausurnote in das Fach ein.

 

Oberstufen­beratung

 

 

Der Oberstufenberater berät die Schüler bei der Fächerbelegung, Kurs- und Prüfungsfächerwahl. Darüber hinaus steht er den Eltern und Lehrern als Berater zur Verfügung.


In Zusammenarbeit und Absprache mit der Schulleitung ist der Oberstufenberater für alle mit der Organisation des Schuljahresablaufes verbundenen Belange der gymnasialen Oberstufe verantwortlich. Darüber hinaus kontrolliert er die Einhaltung aller Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Kurswahl und Belegpflicht.

 

Oberstufenberater am BSZ 1 Leipzig:

Wichtige Termine auf einen Blick