Berufliches Gymnasium

 

 

- Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft -

An unserem Beruflichen Gymnasium erwerben Sie die Allgemeine Hochschulreife (Abitur). Damit steht Ihnen der Weg zu Hochschulen und Universitäten im In- und Ausland offen. Im Unterschied zum Gymnasium vermittelt das Berufliche Gymnasium zusätzlich berufsbezogene Inhalte der gewählten Fachrichtung - bei uns ist das Wirtschaftswissenschaft.

 

Aufnahme­voraussetzungen

 

 

Voraussetzung für die Aufnahme ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, sofern

 

  1. Englisch von Klasse 5 bis zum Abschluss der Klasse 10 fortlaufend besucht wurde
    und
  2. im entsprechenden Abschlusszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Informatik mindestens zweimal die Note "gut" (2) erteilt wurde und im Übrigen die aus den Noten aller Fächer dieses Abschlusszeugnisses gebildete Durchschnittsnote besser als 2,5 ist * 
    oder
  3. das Versetzungszeugnis von Klasse 10 nach Jahrgangsstufe 11 des allgemeinbildenden Gymnasiums vorliegt
    oder
  4. eine im Ausland erworbene dem Realschulabschluss oder gleichwertigem mittleren Schulabschluss gleichgestellte schulische Qualifikation mit Nachweis der oberen Schulaufsichtsbehörde vorliegt
    oder
  5. bei Vorliegen einer erfolgreich absolvierten mindestens zweijährigen beruflichen Ausbildung unter Beachtung von Einzelnoten und des Notendurchschnitts beider Abschlusszeugnisse vorgegebene Aufnahmekriterien erfüllt sind.

 

* Bewerber, die die Notenanforderung nach Punkt 2 nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem mindestens 20-minütigen fachlich orientierten Gespräch festgestellt wird.

Bewerbung

 

 

Bewerbungsunterlagen

 

  • online ausgefülltes Bewerbungsformular des BSZ 1 Leipzig,

  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild,
  • beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. des Halbjahreszeugnisses der Klasse 10.

 

Bewerbungsfrist

 

  • 31. März des Kalenderjahres, in dem die Aufnahme erfolgen soll

 

Abgabemodalitäten

 

Die Unterlagen sind in einer Klarsichthülle (bitte keine Bewerbungsmappen!) vom Bewerber persönlich unterschrieben, im Falle der Minderjährigkeit auch von den Personensorgeberechtigten, unter Angabe der Fachrichtung an die folgende Adresse zu richten:


Berufliches Schulzentrum 1 der Stadt Leipzig - Wirtschaft und Verwaltung
Crednerstraße 1
04289 Leipzig

Fremdsprachen

 

 

Die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife setzt voraus, dass die Schüler über mehrere Jahre hinweg Pflichtunterricht in zwei Fremdsprachen besucht haben.


Erste Fremdsprache Englisch


Die Schüler erfüllen die Voraussetzungen für die erste Fremdsprache, wenn sie zuvor mindestens sechs Jahre im Fach Englisch unterrichtet worden sind. Die Teilnahme am Englischunterricht in Klasse 11 ist verpflichtend. Die Fortführung der Fremdsprache Englisch ist möglich.


Zweite Fremdsprache


Die Schüler erfüllen die Voraussetzungen für die zweite Fremdsprache, wenn sie

  1. ab der Klassenstufe 11 bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 13 am Unterricht der neu begonnenen Fremdsprache teilgenommen haben (Niveau B) 
  2. in der vorherigen schulischen Ausbildung durchgängig von Klasse 6 bis zum Abschluss der Klassenstufe 10 in dieser Fremdsprache unterrichtet worden sind und das Abschlusszeugnis die Note "ausreichend" oder besser für dieses Fach ausweist.

 

Ablauf der Ausbildung

 

 

Klassenstufe 11


In der Klassenstufe 11 findet der Unterricht im Klassenverband statt. Die Profilfächer für die Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft sind Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen und Wirtschaftslehre/Recht.


Die Schülerinnen und Schüler werden schrittweise an wissenschaftliches Arbeiten herangeführt. Die Lernberereitschaft und der häusliche Fleiß werden verstärkt gefördert und das selbständige Erarbeiten von Lerninhalten wird unter Mithilfe von unterschiedlichen Methoden erlernt.


Die Leistungsbewertung mit den Noten 1 bis 6 erfolgt nach § 25 Schulordnung Berufliche Gymnasien (BGySO).


Die Betreuung der Schüler erfolgt durch einen Klassenlehrer.


Die Versetzungsentscheidung in die Jahrgangsstufe 12 wird aufgrund der vorliegenden Leistungen nach den Versetzungsbestimmungen laut § 30 BGySO getroffen.

 

Jahrgangsstufe 12 und 13 


Die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden eine pädagogische Einheit. Der Übergang erfolgt ohne Versetzungsentscheidung. Der Unterricht in den einzelnen Fächern findet in Grund- und Leistungskursen statt, die jeweils ein Kurshalbjahr dauern. Ziel dieser Qualifikationsphase ist das Erlangen der Studierfähigkeit und die mehrperspektivische Betrachtung von Themen und deren Zusammenhänge.


Die Leistungsbewertung mit Punkten von "00" bis "15" erfolgt laut § 26 BGySO.


Grundkurse führen auf grundlegendem Anforderungsniveau in Sachverhalte, Problemkomplexe und Strukturen eines Faches ein. Es werden wesentliche Arbeitsmethoden vermittelt und Zusammenhänge im Fach sowie über dessen Grenzen hinaus in exemplarischer Form erkennbar gemacht.
Leistungskurse vermitteln eine exemplarisch vertiefte wissenschaftspropädeutische Ausbildung im fachübergreifenden Zusammenhang auf erhöhtem Anforderungsniveau. Sie sind auf eine vertiefte Beherrschung der fachlichen Arbeitsmittel und -methoden mit dem Ziel der selbstständigen Anwendung, Übertragung und theoretischen Reflexion gerichtet. Die fachrichtungsbestimmenden Leistungskurse dienen in besonderer Weise einer berufsbezogenen Schwerpunktsetzung.


Die Betreuung der Schüler erfolgt durch einen Tutor.


Darüber hinaus berät der Oberstufenberater die Schüler bei der Fächerbelegung, Kurs- und Prüfungsfächerwahl und steht den Eltern und Lehrern als Berater zur Verfügung.


Leistungskursfächer (LF)


1. LF: Deutsch oder Mathematik oder Englisch
2. LF: Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen

 

Belegarbeit

 

In der Jahrgangsstufe 12 fertigen alle Schüler auf der Grundlage ihres erworbenen Wissens und der gewonnen Erfahrungen eine Belegarbeit in einem Fach ihrer Wahl an. Das Thema der Belegarbeit wird mit dem betreuendem Fachlehrer festgelegt und die darauf erteilte Note geht als Klausurnote in das Fach ein.

 

Oberstufenberatung

 

 

An jedem Beruflichen Gymnasium übernimmt ein Lehrer die Aufgabe des Oberstufenberaters. Dieser berät die Schüler bei der Fächerbelegung, Kurs- und Prüfungsfächerwahl. Darüber hinaus steht er den Eltern und Lehrern als Berater zur Verfügung.


In Zusammenarbeit und Absprache mit der Schulleitung ist der Oberstufenberater für alle mit der Organisation des Schuljahresablaufes verbundenen Belange der gymnasialen Oberstufe verantwortlich. Darüber hinaus obliegt dem Oberstufenberater die Kontrolle der Einhaltung aller Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Kurswahl und Belegpflicht.

 

Termine in der Oberstufenberatung


Neben der fortlaufenden Beratungsfunktion wird über folgende Unterstützungsaspekte das Schuljahr betreffend je nach Klassen- oder Jahrgangsstufe informiert:

 

Schuljahresbeginn

 

  • schriftliche Wahl des 3. Abiturprüfungsfaches durch die Schüler in 13/I
  • schriftliche und unwiderrufliche Meldung zur Einbringung einer BELL in 13/I
  • Klausurplanung 12/I und 13/I
  • Themenveröffentlichung und Lenkung der Themenvergabe der Belegarbeit in 12/I

 

Beginn des Kurshalbjahres 13/II

 

  • schriftliche Wahl des 4. und 5. Abiturprüfungsfaches durch die Schüler in 13/II
  • Beratung und Belehrung hinsichtlich Zulassung/Nichtzulassung zur Abiturprüfung
  • Klausurplanung 13/II

 

Beginn des zweiten Schulhalbjahres und des Kurshalbjahres 12/II

 

  • Beratung und Belehrung hinsichtlich Probekurswahl in Klassenstufe 11
  • Klausurplanung 12/II

 

Zeitraum der Abiturprüfung

 

  • Beratung zur Berechnung der Gesamtqualifikation

 

Schuljahresende

 

  • Beratung zu und Durchführung der Kurswahl in Klassenstufe 11
  • Beratung zu und Durchführung der Kurswahl in Jahrgangsstufe 12
  • Beratung bei Einbringungswunsch einer BELL