Infolge des dynamischen Infektionsgeschehens mit dem SARS-COV-2-Erreger hat die Sächsische Staatsregierung weitreichende Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen, die insbesondere auch den Schulbetrieb betreffen. Der Unterrichtsbetrieb wird aufrechterhalten. Die Infektionsschutzmaßnahmen in der Schule müssen aber konkretisiert und angepasst werden.
Diese Maßnahmen sind notwendig, um uns selbst, unsere Familien und alle Mitmenschen zu schützen. Helfen Sie bitte mit!
Die nachfolgenden Festlegungen sind zwingend einzuhalten. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang den Verweis auf den anwendbaren Bußgeldkatalog zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 30.10.2020. Das Nichttragen einer Nase-Mund-Bedeckung wird beispielsweise mit einem Bußgeld von 60 Euro sanktioniert.
Die vollständigen Festlegungen zum Infektionsschutz am BSZ 1 finden Sie hier zum Download.
Schulleiter, Mario Bunese 01.11.2020
Wirtschaft und Verwaltung