Voraussetzung für die Aufnahme ist der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger mittlerer Schulabschluss, sofern
Bewerber, die die Notenanforderung nach Punkt 2 nicht erfüllen, deren Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem in der Regel mindestens 20-minütigen fachlich orientierten Gespräch festgestellt wird.
Die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife setzt voraus, dass die Schüler über mehrere Jahre hinweg Pflichtunterricht in zwei Fremdsprachen besucht haben.
Erste Fremdsprache: Englisch
Die Schüler erfüllen die Voraussetzungen für die erste Fremdsprache, wenn sie zuvor mindestens sechs Jahre im Fach Englisch unterrichtet worden sind. Die Teilnahme am Englischunterricht in Klasse 11 ist verpflichtend. Die Fortführung der Fremdsprache Englisch ist möglich.
Zweite Fremdsprache
Die Schüler erfüllen die Voraussetzungen für die zweite Fremdsprache, wenn sie
Der Aufnahmeantrag ist vom Bewerber persönlich unterschrieben, im Falle der Minderjährigkeit von einem Personensorgeberechtigten, bis zum
31. März des Kalenderjahres
in dem die Aufnahme erfolgen soll, unter Angabe der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft an die folgende Adresse zu richten:
Berufliches Schulzentrum 1 der Stadt Leipzig
Wirtschaft und Verwaltung
Crednerstraße 1
04289 Leipzig
Dem Aufnahmeantrag sind in einer Klarsichthülle (bitte keine Bewerbungsmappen) beizufügen:
Berufliches Gymnasium
Dein Weg zur allgemeinen Hochschulreife